Achtung! Falsche Rechnungen für nicht bestelltes Schutzmaterial

Vorsicht ist geboten!

Der KV-Hessen wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 18.06.2020 folgendes mitgeteilt:

In einigen Praxen wurde im Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht bestelltes Schutzmaterial in Rechnung gestellt. Dabei ging es in einem Fall um eine Lieferung von 300 Einweg-Atemschutzmasken und eine Rechnung von knapp 700€. Die liefernde Firma trat dabei als „BMG-Partner“, also Partner des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), auf.

Die KBV hat in dieser Sache bereits mit dem BMG gesprochen und teilt mit, dass das besagte Schreiben und die Rechnung weder einen realen Hintergrund noch in einer Verbindung zum BMG stehe.
Daher ist die KBV der Auffassung, dass Praxen diese Rechnungen nicht bezahlen müssen. Auch für eine Rücksendung der Lieferung sind die Praxen nicht verantwortlich.

Anbei sehen Sie eine Beispiel-Rechnung.

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